Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Das AEO-Zertifikat wurde am 1. Januar 2008 als Bestandteil der EU-Zollsicherheitsinitiative eingeführt. Zur Erlangung des Status müssen Unternehmen in einem umfangreichen Prüfungsverfahren nachweisen, dass sie ihr Geschäft auf Basis hoher, detailliert festgelegter Sicherheitsstandards betreiben. Dafür profitieren sie und ihre Kunden von vereinfachten und beschleunigten Zollformalitäten bei der Warenein- und -ausfuhr.
Voraussetzungen für die Bewilligung des AEO sind die bisherige Einhaltung der Zollvorschriften, ein angemessenes Buchführungs- und Logistiksystem, Zahlungsfähigkeit und Sicherheitsanforderungen. Die Prüfung bei der Firma Jänecke+Schneemann Druckfarben GmbH ergab, dass alle Voraussetzungen zur Verleihung des Qualitätssiegels vorlagen. Darum darf das Unternehmen ab sofort das AEO-Logo in seinen Geschäftsunterlagen verwenden. Jänecke+Schneemann hat den höchsten Status erzielt:
AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F)
Weiter Informationen finden Sie auf der Seite des Zollamtes.
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