Rechtliches

Hinweisgebererklärung

Ein Bild der Kombination der drei Farben von J+S
Jänecke + Schneemann Druckfarben GmbH stützt seine Geschäftstätigkeit auf die Grundwerte und ethischen Normen wie Integrität, Ehrlichkeit sowie Gesetzestreue. An diesen Werten orientiert sich unsere Unternehmenskultur.
Durch unethisches, illegales und unverantwortliches Handeln wird dem Unternehmen und seinen Stakeholdern, d. h. den Kunden, Anteilseignern, Lieferanten, Partnern und MitarbeiterInnen geschadet. Aus diesem Grund ist Ihre Mithilfe ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung und Prävention von illegalen und zweifelhaften Handlungen.
Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems soll dabei helfen, etwaigem Fehlverhalten besser auf die Spur zu kommen.

Warum ist ein Hinweisgebersystem wichtig?

Mit Hilfe des Hinweisgebersystems können auf freiwilliger Basis Informationen über Verstöße gegen unsere Grundwerte und kriminelle Aktivitäten gezielt, vertraulich und auf Wunsch auch anonym an das Unternehmen gerichtet werden.
Viele Hinweisgeber fürchten jedoch Repressalien, wenn sie auf Missstände hinweisen. Deshalb haben wir die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die sich dazu verpflichtet, unter Wahrung der Vertraulichkeit solche Hinweise entgegenzunehmen und mit der gebotenen fachlichen Expertise objektiv nachzuverfolgen.

Meldeweg für Hinweisgeber

Auf der nachfolgenden Seite erreichen Sie das online-basierte Hinweisgebersystem von Grant Thornton.
Über das Hinweisgebersystem haben Hinweisgeber unter Wahrung der Anonymität auch die Möglichkeit, mit Grant Thornton für ein persönliches Gespräch Kontakt aufzunehmen.

Wer sollte das Hinweisgebersystem nutzen?

Alle MitarbeiterInnen, die Kenntnis von illegalen oder zweifelhaften Handlungen erhalten, sollten dieses Hinweisgebersystem nutzen, wenn er/sie das Thema nicht mit seinem/ihrem Vorgesetzten besprechen kann.
Aber auch jeder Stakeholder von Jänecke + Schneemann Druckfarben GmbH, der Kenntnis von illegalen oder zweifelhaften Handlungen erhält, kann diese Information über das Hinweisgebersystem weitergeben. Durch Nichtbeachten und Ignorieren werden sowohl der Schaden als auch die Frustration über eine Fehlentwicklung nur größer.
Wir versichern, dass in jeglicher Weise untersagt ist, dass Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden, zu einer Benachteiligung führen. 

Was sollte über das Hinweisgebersystem berichtet werden?

Über den Link (siehe oben) könnenInformationen zu Verstößen in folgenden Bereichen mitgeteilt werden:
  • Diebstahl, Bestechungen und geldwerte Zuwendungen
  • Betrug, Unterschlagung
  • Interessenkonflikte
  • Insiderhandel
  • Kartellangelegenheiten (Verletzung von Kartell- und/oder Wettbewerbsrecht)
  • Geldwäsche
  • Manipulation im Rahmen der Rechnungslegung
  • Umweltschutz
  • Gesundheit, Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit

Was passiert, nachdem Sie einen Hinweis abgegeben haben?

Hinweise, die Sie über das Hinweisgebersystem geben, gehen bei unserem Partner Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein und werden dort entsprechend geprüft. Hinter diesem Hinweisgebersystem verbergen sich keine Roboter mit automatisierten Antworteinstellungen. Vielmehr wird jeder Hinweis von qualifiziertem Fachpersonal aufgenommen und ausgewertet sowie anschließend in einem Fachteam beraten. Wir nehmen alle Hinweise ernst und garantieren eine - im gesetzlich zulässigen Rahmen - vertrauliche Bearbeitung.
Zudem wird jeder Hinweisgeber – soweit die Bearbeitung des Hinweises es zulässt –regelmäßig über die Fortschritte bei der Aufklärung des von ihm angezeigten Sachverhalts informiert.

Weitere Meldemöglichkeiten

Unabhängig vom Hinweisgebersystem besteht für unsere MitarbeiterInnen weiterhin die Möglichkeit, sich jederzeit mit Hinweisen an ihren Vorgesetzten zu wenden.

Datenschutz

Wir sind dem Datenschutz verpflichtet; dazu zählt auch, dass wir sämtliche Betroffenenrechte gewährleisten, einschließlich der Rechte desjenigen, gegen den der Hinweisgeber den Vorwurf eines Compliance Verstoßes erhebt. Hierzu zählt auch das Recht, Auskunft über sämtliche im Zusammenhang mit dem Hinweis verarbeiteten personenbezogenen Daten des Betroffenen zu erteilen. In der Regel wird das Interesse des Betroffenen an der Auskunft über diese Daten solange zurückstehen, wie die Untersuchung zu dem eingegangenen Hinweis noch nichtabgeschlossen ist. Nach Abschluss der Untersuchung ist dem Auskunftsverlangen jedoch in aller Regel nachzukommen. Wir empfehlen daher allen Hinweisgebern, diesen Umstand im Rahmen der Abgabe eines Hinweises zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie anonym bleiben wollen. Im Übrigen finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.
Das Logo in weiß von Jänecke+Schneemann Druchfarben GmbH.
Das Logo der Jänecke+Schneemann Druckfarben GmbH in groß und schwarz.
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